1. Fördermaßnahme:
überbetriebliche Weiterbildungskonzepte
Wer wird gefördert?
Unternehmen; Bildungseinrichtung; Öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert?
- Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte aus niedersächsischen Unternehmen sowie für Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen mit weniger als 50 Beschäftigten und
- Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen und überbetriebliche Weiterbildungskonzepte im Rahmen thematischer Weiterbildungsschwerpunkte.
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Die Erstellung des überbetrieblichen Weiterbildungskonzepts wird eigenverantwortlich durchgeführt.
- Die Gesamtfinanzierung der Konzepterstellung muss sichergestellt sein.
- Die Förderwürdigkeit ist anhand von Qualitätskriterien nachzuweisen, die auf Basis eines Scoring-Modells gewichtet werden.
- Die Betriebsstätte des Unternehmens muss in dem jeweiligen Programmgebiet – „Übergangsregion“ (ÜR) oder „stärker entwickelte Region“ (SER) – liegen, für das die Förderung beantragt wird.
- Maßnahmen für Beschäftigte, die in der Urproduktion der Land-, Forst-, Gartenbau-, und Hauswirtschaft tätig sind, für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie für freiberuflich Tätige sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Förderhöhe:
- Für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei mindestens 1.000 €, bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten.
2. Fördermaßnahme:
individuelle Weiterbildungsmaßnahmen
Wer wird gefördert?
Unternehmen; Bildungseinrichtung; Öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert?
- Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte aus niedersächsischen Unternehmen sowie für Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen mit weniger als 50 Beschäftigten und
- Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen und überbetriebliche Weiterbildungskonzepte im Rahmen thematischer Weiterbildungsschwerpunkte.
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Die Maßnahmen müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln.
- Die Maßnahmen müssen mit einem Zertifikat abschließen, aus dem Dauer und Gegenstand der Maßnahme ersichtlich sind und über das nachgewiesen wird, dass der Teilnehmer die geplanten Maßnahmebestandteile absolviert hat.
Förderhöhe:
- Für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei mindestens 1.000 €, bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten
Erforderliche Mitfinanzierung:
keine
Stand: 27.03.2017
Alle Angaben ohne Gewähr