Fördermaßnahme:
Förderprogramm Fachkurse - Schwerpunkt Chance Berufliche Weiterbildung (ESF 2014-2020)
Wer wird gefördert?
Zielgruppe sind geringqualifizierte/an- und ungelernte Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen.
Was wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die seit mindestens 3 Jahren überbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen anbieten.
- Nicht antragsberechtigt sind öffentliche, private und kirchliche Hochschulen sowie deren rechtlich unselbständige Institute und sonstigen rechtlich unselbständigen Einrichtungen.
- Begünstigte der Förderung sind die Teilnehmer an den beruflichen Weiterbildungskursen.
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Die angebotenen Fachkurse müssen speziell auf die spezifischen Bedarfe von geringqualifizierten Beschäftigten, An- und Ungelernten ausgerichtet sein und dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen.
- Der Wohn- oder Beschäftigungsort bzw. der Unternehmenssitz der Teilnehmenden muss in Baden-Württemberg liegen.
- Förderfähig sind Fachkurse mit einer Dauer von mindestens 8 bis maximal 240 Unterrichtseinheiten.
- Eine Unterrichtseinheit darf nicht kürzer als 45 Minuten sein.
- Ein modularer Kursaufbau ist zulässig, wobei grundsätzlich jedes Modul einzeln buchbar sein muss.
- Ein Fachkurs muss grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten abgeschlossen sein.
- Als Blended Learning angebotene Fachkurse sind grundsätzlich förderfähig. Dabei gelten als Unterrichtseinheiten ausschließlich die Präsenzzeiten vor Ort.
- Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften sind nicht förderfähig.
- Von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen sind u.a. Kurse, die einzelbetrieblich ausgerichtet sind, die den Verkauf, den Vertrieb oder die Anwendung von eigenen Produkten schulen, die im Rahmen des Projektaufrufs „Alphabetisierung und Grundbildung“ des Kultusministeriums gefördert werden, sowie Studiengänge jeglicher Art.
Förderhöhe:
- Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur Teilnahmegebühr.
- Die Höhe der Förderung beträgt für die Anlaufphase des Förderprogramms 70% der zuwendungsfähigen Teilnehmergebühren. Eine spätere Verringerung des Fördersatzes ist beabsichtigt.
- Der abrechenbare Höchstzuschuss pro Weiterbildungsträger und Jahr (12 Monate) liegt bei 300.000 €. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 €.
Erforderliche Mitfinanzierung:
keine
Stand: 27.03.2017
Alle Angaben ohne Gewähr