Europäische Union

Erasmus+ - Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (2014-2020)

Fördermaßnahme:

Programm für allgemeine und berufliche Bildung

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Breitensport tätig sind.
  • Das Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten auch den Beitritts- und Kandidatenländern, den Ländern des EWR sowie den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik offen.

Was wird gefördert?

Das Programm bildet die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport durch die Europäische Union in den Jahren 2014 bis 2020. Schwerpunkte des Programms sind:

  • Die allgemeine und berufliche Bildung im Sinne des lebenslangen Lernens, einschließlich Schulbildung (Comenius), Hochschulbildung (Erasmus), internationale Hochschulbildung (Erasmus Mundus), berufliche Aus- und Weiterbildung (Leonardo da Vinci) und Erwachsenenbildung (Grundtvig),
  • Jugend (Jugend in Aktion), insbesondere im Kontext des nicht formalen und des informellen Lernens, sowie
  • Sport, insbesondere Breitensport.

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Im Bereich allgemeine und berufliche Bildung werden folgende Maßnahmen unterstützt:
    • Lernmobilität von Einzelpersonen, insbesondere Studierenden, Berufsschülern, Auszubildenden, Schülern und Lehrpersonal,
    • Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren, insbesondere strategische Partnerschaften, Partnerschaften zwischen der Arbeitswelt und Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen sowie IT-Plattformen,
    • Unterstützung politischer Reformen sowie
  • Jean-Monnet-Aktivitäten zur Förderung der Lehre und Forschung zur europäischen Integration.
  • Im Bereich Jugend werden gefördert:
    • Lernmobilität von Einzelpersonen, insbesondere von jungen Menschen im Rahmen des Jugendaustauschs und des Europäischen Freiwilligendienstes sowie von Personen, die in der Jugendarbeit oder in Jugendorganisationen tätig sind,
    • Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren, insbesondere strategische Partnerschaften und IT-Plattformen,
    • Unterstützung politischer Reformen.
  • Im Bereich Sport werden gefördert:
    • Kooperationspartnerschaften,
    • Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen, an denen sich mehrere Programmländer beteiligen,
    • Ausbau der Evidenzbasis für politische Entscheidungen sowie
    • Dialog mit relevanten europäischen Beteiligten.

Das Programm unterstützt auch die Zusammenarbeit zwischen der Union und Partnerländern (internationale Dimension).
Es werden ausschließlich Maßnahmen mit einem potenziellen europäischen Mehrwert unterstützt.

Förderhöhe:

  • Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Stipendien.
  • Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
  • Im Rahmen des Programms wird zudem eine Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen eingerichtet. Diese stellt Finanzinstituten Bürgschaften zur teilweisen Besicherung von Darlehen an Studierende zur Finanzierung eines Auslands-studiums in einem der Programmländer zur Verfügung. Die Verwaltung der Bürgschaftsfazilität erfolgt durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF). Dieser schließt Vereinbarungen mit zwischengeschalteten Finanzinstituten ab, die Studiendarlehen vergeben.
  • Die Finanzausstattung für die Durchführung des Programms in den Jahren 2014 bis 2020 beträgt insgesamt 14,775 Mrd. €.
  • Davon entfallen 77,5% auf die allgemeine und berufliche Bildung, 10% auf den Bereich Jugend, 3,5% auf die Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen, 1,9% auf Jean-Monnet-Aktivitäten und 1,8% auf Maßnahmen im Bereich Sport.

Erforderliche Mitfinanzierung:

keine

Stand: 27.03.2017
Alle Angaben ohne Gewähr

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