Schleswig-Holstein

Landesprogramm Arbeit – Prioritätsachse C – Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Fördermaßnahme:

Landesprogramm Arbeit – Prioritätsachse C – Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Unternehmen, Auszubildende sowie Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern in Schleswig-Holstein.
  • Nicht gefördert werden u.a. Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und der Ämter, Weiterbildungsmaßnahmen in Religionsgemeinschaften, Beschäftigte einer Weiterbildungseinrichtung für selbst durchgeführte Maßnahmen, mit ELER-Mitteln geförderte Weiterbildungsmaßnahmen, die die Landwirtschaftskammer durchführt, Beschäftigte aus Transfergesellschaften sowie Personen, die arbeitslos gemeldet sind.

Was wird gefördert?

  • Das Land Schleswig-Holstein unterstützt auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie Prioritätsachse C – Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für
    Kompetenzen und lebenslanges Lernen des Landesprogramms Arbeit Weiterbildungsmaßnahmen, die der Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten und deren Anpassung an sich wandelnde Anforderungen, dem beruflichen Aufstieg oder dem Übergang in eine andere berufliche Tätigkeit dienen.
  • Gefördert werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung.
  • Ziel ist es, die Qualifikationen von Beschäftigten zu verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu sichern.

Zuwendungsvoraussetzungen:

In Hinblick auf eine Abgrenzung zur Bildungsprämie des Bundes ist der Weiterbildungsbonus nur in folgenden Fällen anwendbar:

  • Bei Weiterbildungsmaßnahmen über 1.000 €,
  • Bei Weiterbildungsmaßnahmen unter 1.000 €, wenn das jährliche Bruttoeinkommen des Förderempfängers über 20.000 € (bzw. 40.000 € für Zusammenveranlagte) liegt sowie bei Personen, die bei Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder deren Erwerbstätigkeit weniger als 15 Stunden/Woche beträgt.
  • Das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen.
  • Mindestens 50% der Seminarkosten müssen vom Arbeitgeber bzw. vom Freiberufler oder Kleinstunternehmer getragen werden.
  • Bei Förderung eines Beschäftigten muss dieser entweder seinen Wohnsitz oder seine Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein haben.
  • Bei Förderung von Auszubildenden muss es sich um Weiterbildungsinhalte handelt, die nach der Ausbildungsordnung nicht Bestandteil der Ausbildung sind.
  • Bei Förderung von Inhabern von Kleinstbetrieben und Freiberuflern sollte die Weiterbildung bei einem zertifizierten Weiterbildungsträger stattfinden.
  • Das Weiterbildungsseminar soll möglichst bei einem Weiterbildungsträger in Schleswig-Holstein stattfinden.

Förderhöhe:

  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten des Weiterbildungsseminars.
  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der Seminarkosten, maximal jedoch 2.000 € je Seminar und Teilnehmer.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei 160 € Seminarkosten.

Erforderliche Mitfinanzierung:

keine

Stand: 27.03.2017
Alle Angaben ohne Gewähr

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