Saarland

Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

Fördermaßnahme:

Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.

Was wird gefördert?

  • Das Saarland fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Gewährt werden Zuschüsse zu Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die dem Unternehmenszweck kleiner und mittlerer Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland dienen.
  • Ziel ist es, die Weiterbildungsaktivitäten saarländischer KMU zu steigern und damit einen nachhaltigen Beitrag zum Erhalt der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der saarländischen Wirtschaft zu leisten.

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Die vom Antragsteller schriftlich benannten Mitarbeiter müssen die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bei externen Weiterbildungsträgern absolvieren.
  • Die Weiterbildungsträger müssen den Nachweis ihrer fachlichen Kompetenz und Qualifikation durch ein allgemein anerkanntes Zertifizierungsverfahren (z.B. EN ISO 9001, AZAV o.Ä.) vorlegen.
  • Die Seminare müssen Schulungsinhalte vermitteln, die im Rahmen der Tätigkeit der Mitarbeiter im Unternehmen anwendbar sind und zur Vertiefung bzw. zur Erweiterung der bisherigen Kenntnisse beitragen.
  • Die Seminare sind als Präsenzveranstaltungen durchzuführen.
  • Nicht gefördert werden Schulungen im Unternehmen, E-Learning-Maßnahmen, Seminare, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben durchgeführt werden oder deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren und Dienstleistungen gerichtet ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.

Förderhöhe:

  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
  • Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Seminarkosten, jedoch max. 2.000 € je Mitarbeiter. Die Bagatellgrenze liegt bei 300 €.
  • Die Fördersumme pro KMU und Jahr ist in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße wie folgt begrenzt:
    • Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte): 20.000 €/Kalenderjahr
    • Kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte): 100.000 €/Kalenderjahr
    • Mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte): 250.000 €/Kalenderjahr.

Erforderliche Mitfinanzierung:

keine

Stand: 27.03.2017
Alle Angaben ohne Gewähr

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