1. Fördermaßnahme:
Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW
Wer wird gefördert?
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte beraten und trägt den Eigenanteil.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
- Der Bildungsscheck NRW ist nicht als Förderinstrument für arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen vorgesehen.
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte
- Einkommen: zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 30.000 €, bei gemeinsam Veranlagten max. 60.000 €
- Anzahl: ein Bildungsscheck im Zeitraum von zwei Kalenderjahren
- Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500 € pro Bildungsscheck
- Zielgruppen
- Un- und angelernte Beschäftigte
- Beschäftigte Zugewanderte
- Teilzeitbeschäftigte
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss
- Befristet Beschäftigte
- Berufsrückkehrende
- Ältere Beschäftigte ab 50 Jahren
- Selbständige, angestellte (Mit-)Eigentümer und Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten keinen Bildungsscheck
2. Fördermaßnahme:
Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW
Wer wird gefördert?
Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachlicheKompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
- Der Bildungsscheck NRW ist nicht als Förderinstrument für arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen vorgesehen.
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte
- Einkommen: Arbeitnehmerbrutto von max. 39.000 € im Jahr
- Anzahl: max. zehn Bildungsschecks im Zeitraum von zwei Kalenderjahren
- Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500 € pro Bildungsscheck
- Zielgruppen: Beschäftigte
- Selbständige, angestellte (Mit-)Eigentümer und Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten keinen Bildungsscheck
Förderhöhe:
- Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 %, max. 500 € zu den Weiterbildungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
- Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst.
Erforderliche Mitfinanzierung:
keine
Stand: 27.03.2017
Alle Angaben ohne Gewähr