Nordrhein-Westfalen

Bildungsscheck NRW

1. Fördermaßnahme:

Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW

Wer wird gefördert?

Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte beraten und trägt den Eigenanteil.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
  • Der Bildungsscheck NRW ist nicht als Förderinstrument für arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen vorgesehen.

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte
  • Einkommen: zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 30.000 €, bei gemeinsam Veranlagten max. 60.000 €
  • Anzahl: ein Bildungsscheck im Zeitraum von zwei Kalenderjahren
  • Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500 € pro Bildungsscheck
  • Zielgruppen
  • Un- und angelernte Beschäftigte
  • Beschäftigte Zugewanderte
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • Befristet Beschäftigte
  • Berufsrückkehrende
  • Ältere Beschäftigte ab 50 Jahren
  • Selbständige, angestellte (Mit-)Eigentümer und Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten keinen Bildungsscheck

2. Fördermaßnahme:

Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW

Wer wird gefördert?

Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachlicheKompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
  • Der Bildungsscheck NRW ist nicht als Förderinstrument für arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen vorgesehen.

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte
  • Einkommen: Arbeitnehmerbrutto von max. 39.000 € im Jahr
  • Anzahl: max. zehn Bildungsschecks im Zeitraum von zwei Kalenderjahren
  • Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500 € pro Bildungsscheck
  • Zielgruppen: Beschäftigte
  • Selbständige, angestellte (Mit-)Eigentümer und Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten keinen Bildungsscheck

Förderhöhe:

  • Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 %, max. 500 € zu den Weiterbildungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
  • Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst.

Erforderliche Mitfinanzierung:

keine

Stand: 27.03.2017
Alle Angaben ohne Gewähr

Erfahrungen & Bewertungen zu IBG