Rheinland-Pfalz

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Fördermaßnahme:

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz,

  • die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten haben oder
  • die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten haben, wenn die Weiterbildungskosten höher sind als 1.000 € (inkl. MwSt).
Was wird gefördert?
  • Ziel des QualiSchecks ist es, den Stellenwert beruflicher Weiterbildung zu erhöhen, mehr Menschen zur Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren und sie dabei finanziell zu unterstützen.
  • Gefördert werden somit berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, die dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf nutzen.
Zuwendungsvoraussetzungen:

Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben. Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten weniger als 100 € betragen.
  • Weiterbildungen, zu denen sich der/die Antragsteller/in bereits vor Erhalt des QualiSchecks angemeldet hat.
  • Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs-und Fach- und Sachkundenachweise für Funktionen, zu denen der  Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
  • Arbeitsplatzbezogene Weiterbildungsmaßnahmen und innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings, also Maßnahmen, deren Inhalt nur im Rahmen des gegenwärtigen Arbeitsplatzes der oder des Beschäftigten in dem Unternehmen verwendbar ist und mit denen Qualifikationen vermittelt werden, die nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang auf andere Unternehmen oder Arbeitsbereiche übertragbar sind.
  • Weiterbildungsmaßnahmen, in denen Inhalte oder Methoden bzw. Technologie von L. Ron Hubbard angewandt, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.
  • Der Erwerb einer Fahrerlaubnis.
  • Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen.
  • Weiterbildungen, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden.
  • Unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme (z.B. einzelne Semester).
Förderhöhe:
  • Gefördert werden 50% der entstehenden Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). Sonstige Kosten, wie z. B. Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
  • Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten.
Erforderliche Mitfinanzierung:

keine

Stand: 27.03.2017
Alle Angaben ohne Gewähr

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