Fördermaßnahme:
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Arbeitnehmer, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um
- sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,
- eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
- einen bisher fehlenden Schul- oder Berufsabschluss zu erwerben.
Was wird gefördert?
- Arbeitnehmer können bei einer Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden.
- Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung wird in Form eines Bildungsgutscheines bescheinigt. Die Auswahl der Weiterbildungsmaßnahme liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers. Der ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen.
- Ziel ist es, die dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen.
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Vor Beginn der Teilnahme muss eine Beratung durch die Arbeitsagentur erfolgen.
- Die Maßnahme und der Träger der Maßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein.
Zuständig ist die örtliche Agentur für Arbeit bzw. der Träger der Grundsicherung.
Weiterführende Informationen erteilt die Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104,
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0,
Fax (09 11) 1 79-21 23
Internet: www.arbeitsagentur.de
Förderhöhe:
Die Förderung erfolgt durch Zahlung eines Unterhalts- bzw. Teilunterhaltsgeldes sowie die Übernahme der Weiterbildungskosten. Dies sind die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden
- Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung,
- Fahrtkosten,
- Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung,
- Kosten für die Betreuung von Kindern.
Erforderliche Mitfinanzierung:
keine
Stand: 27.03.2017
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