Niedersachsen

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

1. Fördermaßnahme:

überbetriebliche Weiterbildungskonzepte

Wer wird gefördert?

Unternehmen; Bildungseinrichtung; Öffentliche Einrichtung

Was wird gefördert?

  • Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte aus niedersächsischen Unternehmen sowie für Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen mit weniger als 50 Beschäftigten und
  • Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen und überbetriebliche Weiterbildungskonzepte im Rahmen thematischer Weiterbildungsschwerpunkte.

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Die Erstellung des überbetrieblichen Weiterbildungskonzepts wird eigenverantwortlich durchgeführt.
  • Die Gesamtfinanzierung der Konzepterstellung muss sichergestellt sein.
  • Die Förderwürdigkeit ist anhand von Qualitätskriterien nachzuweisen, die auf Basis eines Scoring-Modells gewichtet werden.
  • Die Betriebsstätte des Unternehmens muss in dem jeweiligen Programmgebiet – „Übergangsregion“ (ÜR) oder „stärker entwickelte Region“ (SER) – liegen, für das die Förderung beantragt wird.
  • Maßnahmen für Beschäftigte, die in der Urproduktion der Land-, Forst-, Gartenbau-, und Hauswirtschaft tätig sind, für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie für freiberuflich Tätige sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderhöhe:

  • Für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei mindestens 1.000 €, bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten.

2. Fördermaßnahme:

individuelle Weiterbildungsmaßnahmen

Wer wird gefördert?

Unternehmen; Bildungseinrichtung; Öffentliche Einrichtung

Was wird gefördert?

  • Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte aus niedersächsischen Unternehmen sowie für Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen mit weniger als 50 Beschäftigten und
  • Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen und überbetriebliche Weiterbildungskonzepte im Rahmen thematischer Weiterbildungsschwerpunkte.

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Die Maßnahmen müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln.
  • Die Maßnahmen müssen mit einem Zertifikat abschließen, aus dem Dauer und Gegenstand der Maßnahme ersichtlich sind und über das nachgewiesen wird, dass der Teilnehmer die geplanten Maßnahmebestandteile absolviert hat.

Förderhöhe:

  • Für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei mindestens 1.000 €, bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten

Erforderliche Mitfinanzierung:

keine

Stand: 27.03.2017
Alle Angaben ohne Gewähr

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