Anerkennung als Fachberater

Merkblatt - zum Nachweis der praktischen Erfahrungen im Rahmen des Antrages auf Anerkennung als „Fachberater/in (IBG GmbH/HS Bremerhaven)“

Für die Entscheidung über Ihren Antrag auf Anerkennung als „Fachberater/in (IBG GmbH/HS Bremerhaven)“ benötigen wir als Nachweis der praktischen Erfahrungen (§ 3 Fachberaterrichtlinien) zusätzlich zum Antragsformular folgende Unterlagen:

1. Eine Fallliste, in welcher die durch den Antragsteller als Person nach § 3 StBerG im jeweiligen Fachgebiet persönlich bearbeiteten Fälle aufgeführt sind. Diese Fallliste steht als Vordruck zusammen dem Antragsformular auf unserer Homepage zum Download bereit.

2. Die Arbeitsproben zu den einzelnen Fällen, die von Ihnen in der Fallliste benannt wurden. Der Umfang der einzureichenden Unterlagen ist dabei selbstverständlich abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Aus den Unterlagen muss allerdings zweifelsfrei hervorgehen, in welchem Umfang von Ihnen Beratungsleistungen im jeweiligen Fachgebiet erbracht wurden. Bitte achten Sie darauf, die Unterlagen in anonymisierter Form vorzulegen und die Namen zu schwärzen. Um uns eine möglichst schnelle Bearbeitung Ihres Antrags zu ermöglichen, bitten wir Sie, die Unterlagen möglichst nicht in gebundener Form einzureichen.

Was ist unter einem „Fall“ zu verstehen?

Was unter einem „Fall“ zu verstehen ist, ergibt sich zum einen aus der die jeweilige Fachberaterbezeichnung regelnden Anlage (vgl. § 3 Abs. 2 Fachberaterrichtlinien). Danach muss der nachzuweisende Fall in den in Anlage I der Fachberaterrichtlinien aufgeführten Fachgebieten eine Beratung, eine Gutachtertätigkeit oder eine sonstige Tätigkeit sein. Neben den genannten formalen Kriterien muss der konkret nachzuweisende „Fall“ ferner folgende Anforderungen erfüllen:

  • Dem Fall muss ein gesonderter Auftrag zugrunde liegen.
  • Es darf sich nicht nur um eine gelegentliche Befassung mit Inhalten aus dem Fachgebiet handeln.
  • Es muss eine substantielle Beratung vorliegen.

Beispiele für einzureichende Arbeitsunterlagen:

  • Fachberater Heilberufe
  • Existenzgründungsbericht
  • Gutachten über  Praxisbewertung
  • Gutachten in Zusammenhang mit der Sanierung / Insolvenzverwaltung eines heilberuflichen Unternehmens
  • Gutachten über die umsatzsteuerliche Qualifikation einer ärztlichen Leistung eines ärztlichen Leistungserbringers
  • Stellungnahme zur steuerlichen Umstrukturierung einer Arztpraxis
  • Erstellung von Businessplänen

Ferner können auch Honorarabrechnungen zum Nachweis der praktischen Erfahrungen unterstützend dienen.
Bitte berücksichtigen Sie die vorbenannten Punkte im Rahmen Ihrer Antragstellung.

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