Dr. Tobias Scholl-Eickmann

RA, FA Medizinrecht, Wirtschaftsmediator

Berät seit 2006 bundesweit Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Unternehmen des Gesundheitswesens in rechtlichen Fragestellungen.

Seine Beratungsschwerpunkte bilden das Vertragsarztrecht, das Chefarztvertrags- und allgemeine Arbeitsrecht sowie Gestaltungen im Rahmen der sektorenübergreifenden Versorgung. Ein besonderer Fokus gilt dabei dem vertragsärztlichen Honorarrecht, Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren sowie der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V.

Dr. Tobias Scholl-Eickmann publiziert regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen seiner Beratungsschwerpunkte, ist Autor medizinrechtlicher Kommentare und hat seit 2010 die Schriftleitung der Zeitschrift „Arzt- und Medizinrecht kompakt" übernommen. Er ist Lehrbeauftragter der Hochschule Osnabrück sowie der Fachhochschule Südwestfalen und referiert regelmäßig auf Fachtagungen und -veranstaltungen.

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